Allgemeine Vertragsbedingungen

Zwischen der IFGO GmbH - Institut für Gewerbeförderung in Oberfranken, und dem Teilnehmer kommt folgender Vertrag über die Teilnahme am Lehrgang/Seminar zustande:

1. Teilnahmebedingungen

a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vorgeschriebenen Unterrichtsstunden teilzunehmen und den Anweisungen des Lehrgangsleiters Folge zu leisten. Insbesondere erkennt der Teilnehmer die Hausordnung an.

b) Ist der Teilnehmer am Besuch des Lehrgangs/Seminars vorübergehend verhindert, so muss er sich beim Lehrgangsleiter unverzüglich entschuldigen. Bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit / Jobcenter oder des Berufsförderungsdienstes ist im Krankheitsfall - bereits am ersten Tag - ein ärztliches Attest vorzulegen. Die IFGO GmbH ist verpflichtet, Fehlzeiten den Förderungsstellen zu melden.

c) Scheidet der Teilnehmer vor Beendigung des Lehrgangs/Seminars aus, so hat er umgehend die IFGO – GmbH und – die Agentur für Arbeit / Jobcenter bzw. den Berufsförderungsdienst zu benachrichtigen.

2. Kündigung - Rücktritt

a) Die IFGO GmbH ist zur Kündigung des Vertrages bei groben Verstößen gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen berechtigt, insbesondere bei

  • groben Verstößen gegen diesen Vertrag;
  • Verstoß gegen die geltende Unterrichts- und Hausordnung;
  • grobe oder wiederholte Missachtung der Anweisungen des Lehrgangsleiters oder des jeweiligen Dozenten;

Bezahlte Gebühren werden nicht erstattet.

b) Der Teilnehmer kann eine Kündigung nur schriftlich per Einschreiben gegenüber der IFGO GmbH erklären. Ein Rücktritt bis zu vier Wochen vor Unterrichtsbeginn ist gebührenfrei. Erfolgt die Rücktrittserklärung bis zu zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn, so hat der Teilnehmer eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € zu entrichten. Geht die Rücktrittserklärung bis zu drei Tage vor Unterrichtsbeginn ein, so sind 50% der Kursgebühren vom Teilnehmer zu tragen. Wird der Rücktritt nach Beginn des Kurses erklärt, so ist vom Teilnehmer die Kursgebühr anteilig zu entrichten, mindestens jedoch 50% der Kursgebühren zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer. (2 b trifft nicht auf AZAV geförderte Teilnehmende zu)

c) Bei AZAV-geförderten Teilnehmenden erfolgt die Abrechnung zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit / Jobcenter. Bei Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung während des Lehrganges kann in Absprache mit der Agentur für Arbeit / Jobcenter, jederzeit die Teilnahme kostenlos beendet werden. Es besteht ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Teilnehmern, die unter die Förderung nach dem SGB III fallen, entstehen hierbei keine Kosten.

d) Die IFGO GmbH behält sich vor, Lehrgänge und Kurse mit einer geringeren Teilnehmerzahl in angemessener Frist vor Beginn abzusagen. Für diesen Fall entfällt jeglicher Vergütungsanspruch. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.

3. Teilnahmegebühren

a) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bis spätestens zwei Wochen nach Rechnungsstellung die vereinbarten Gebühren - unabhängig einer möglichen Erstattung an die IFGO GmbH - zu entrichten. Die Lehrgangskosten beinhalten Unterricht, Teilnahmebescheinigungen und Trägerzertifikate.

b) Abschlussprüfungen bzw. Fortbildungsprüfungen vor der zuständigen Stelle (Handwerkskammer) werden gesondert in Rechnung gestellt.

c) Bei Nichtbezahlung der Gebühren bei Fälligkeit ist die IFGO GmbH nach Fristsetzung zur fristlosen Kündigung des Teilnahmevertrages berechtigt.

d) Bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit und bei Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit der Abtretung von Teilnahmegebühren und der Prüfungsgebühren zu einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle. Bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit werden dem Teilnehmer die Lernmittel kostenlos zur Verfügung gestellt.

e) Dem Teilnehmer wird die Begleichung der Teilnahmegebühren, nicht jedoch der Prüfungsgebühren zu einer Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zuständigen Stelle, in Raten eingeräumt.

4. Bescheinigung der Teilnahme

Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Maßnahme ein Zertifikat / Teilnahmebescheinigung (Bestätigung über die Teilnahme bei vorzeitigem Maßnahmeabbruch). Bei einer anerkannten „HWK-Prüfung“ wird ein (Prüfungs-) Zeugnis ausgehändigt.

5. Haftung

a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, für seine Garderobe, mitgebrachten Gegenstände sowie sein Kraftfahrzeug selbst Sorge zu tragen. Hierfür übernimmt die IFGO GmbH keine Haftung.

b) Die IFGO GmbH schließt für den Teilnehmer keine Versicherung für die Zeit der Teilnahme am Lehrgang ab, da das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis des Teilnehmers während des Lehrganges aufrecht erhalten bleibt.

c) Für Teilnehmer, deren Arbeits- bzw. Dienstverhältnis während des Lehrgangs nicht aufrecht erhalten bleibt, sowie für Teilnehmer der Agentur für Arbeit / Jobcenter, schließt die IFGO GmbH eine entsprechende Versicherung für die Dauer der Maßnahme (inkl. Praktika) ab.

d) Eine Aufrechnung mit Ansprüchen jeglicher Art wird ausgeschlossen.

6. Urheberrecht und Eigentumsrecht

a) Die von der IFGO GmbH verwendete Software unterliegt urheberrechtlichen Schutzrechten und steht im Eigentum der IFGO GmbH bzw. von Lizenzgebern, wobei die IFGO GmbH die Nutzungsrechte erworben hat.

b) Den Teilnehmern ist es untersagt, Software zu kopieren, außerhalb der IFGO GmbH zu verwenden, zu verbreiten oder in sonstiger Art zu nutzen.

c) Bei jeder Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Teilnehmer zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Weitere Ansprüche des Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.

7. Erfüllungsort ist Bayreuth

8. Sonstige Vereinbarung

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben alle übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die IFGO GmbH und der Teilnehmer sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Maßnahmen der Agentur für Arbeit / Jobcenter, seine Beschäftigungsaufnahme sowohl während als auch bis sechs Monate nach Ende des Lehrgangs zu melden: Beginn und Art der Beschäftigung sowie den Arbeitgeber. Ferienregelungen für Maßnahmen, welche länger als 3 Monate laufen, werden durch die IFGO GmbH individuell festgesetzt.

9. Praktika

Falls zumutbare Praktikumsstellen (Zumutbarkeitsregelungen der Agentur für Arbeit) ohne wichtigen Grund abgelehnt werden, ist die IFGO GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.