Als geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung bilden Sie die kaufmännische Leitung eines Unternehmens. Erfolgreiche Absolventen der Aufstiegsfortbildung haben im Anschluss die Möglichkeit die weitere Aufstiegsfortbildung zum/r geprüften Betriebswirt/in (HwO) zu besuchen.Geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)

Als geprüfte/r kaufmännische/r Fachwirt/in nach der Handwerksordnung schaffen Sie sich die Grundlage für Ihre Entwicklung zur Führungspersönlichkeit und übernehmen Aufgaben in der operativen Unternehmensführung.

Handlungsbereich I:

  • Volkswirtschaft
  • Unternehmensstrategien
  • Betriebsorganisation und unternehmensrechtliche Gestaltung
  • Handwerksunternehmen im rechtlichen Kontext

Handlungsbereich II:

  • Marketing, Analyse und Zielfindung
  • Marketingstrategie und -konzepte
  • Digitales Marketing und CRM
  • Einkauf und Logistik

Handlungsbereich III:

  • Finanzbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Kosten- und Leistungsrechnen
  • Controlling und Planungsrechnung
  • Investitionsplanung und Finanzierung
  • Finanz-/ Liquiditätsplanung, Liquiditätssicherung

Handlungsbereich IV:

  • Unternehmenskultur u. Personalbedarfsplanung
  • Personalmarketing und -auswahl
  • Arbeitsrecht
  • Personaleinsatzplanung
  • Personalentwicklung
  • Personalverwaltung und Entlohnung
  • Mitarbeiterführung
     

Ergänzend zu den Handlungsbereichen 1 - 4 werden Sie auf die Ausbildereignungsprüfung vorbereitet

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Einstellung von Auszubildenden durchführen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

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Zugangsvoraussetzungen:

        Zur Prüfung ist zugelassen, wer

  • eine erfolgreich abgelegte 3-jährige kaufmännische Ausbildung nachweisen kann ODER
  • den Fortbildungsabschluss „Geprüfte/r Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung nach der HwO“ nachweisen kann ODER
  • eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufspraxis nachweisen kann
  • eine Zulassung ist unter bestimmten Voraussetzungen auch auf weiteren Wegen möglich. Gerne beraten wir Sie zu den individuellen Zulassungsmöglichkeiten




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